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YouPorn, RedTube, PornOxo … Abmahnungswelle Streamingportale

13. Dezember 2013 Kommentare

Do it Doggy-Style

Wie vielleicht der eine oder andere mitbekommen haben könnte, gibt es mal wieder eine neue Abmahnungswelle und diesmal hat das eine neue Dimension bzw. einen neuen Aspekt. Die Kanzlei Urmann + Collegen hat damit begonnen Abmahnung für einen Pornofilm zu verschicken, der auf einer Streamingplattform gezeigt wurde. Das gerne schon mal von zwielichtigen Anwälten Abmahnungen verschickt werden, ist jetzt sicherlich kein so neuer Fakt, aber das nun auch Streamportal-User abgemahnt werden, das ist schon neu und wirft vielleicht die eine oder andere Frage auf.

Momentan ist zwar noch nicht final klar, ob Urmann + Collegen mit dieser Abmahnung durchkommen werden, aber nichts desto weniger will ich das mal ein wenig beleuchten.

Wie sind U+C eigentlich an die User gekommen, die sich diese Videos angeschaut haben?

Sehr gute Frage! Und zum momentanen Zeitpunkt ist diese Frage noch nicht final geklärt. Eigentlich wird beim Streaming nicht wirklich eine besondere Software benutzt, sondern man ruft mit dem Browser eine Seite auf, die den Stream bereitstellt und schaut sich das Video an. Wie also konnte U+C an die Userdaten gelangen? Laut einer Aussage in einem Artikel gebe es Wege über Werbeeinblendungen: „Grundsätzlich gebe es den Weg, über Werbeeinbindung und Tracking an die IP-Adressen der Nutzer zu kommen.„. Die Frage, die sich dann aber zwangsläufig stellt … wie funktionieren eigentlich diese AdBlocker-Plugins, die es für Browser gibt? Wenn diese Plugins ja verhindern, dass Werbebanner angezeigt werden, dann müsste es ja auch nicht möglich sein, die IP-Adresse des Users zu bekommen.

Eine weitere, eventuell technisch mögliche, Variante wäre es, die IP-Adressen direkt über die Streaming-Plattform zu bekommen. Doch laut genanntem Artikel heißt es dort: „Wir haben keine Nutzerinformationen oder IP-Adressen herausgegeben. Persönliche Daten sind private Daten und der Schutz der Privatsphäre hat bei uns hohe Priorität.“

Also ich bin wirklich mal gespannt, wie U+C denn nun wirklich an die Daten gekommen sind.

IP-Adresse zum Anwender zugeordnet

Hierzu muss man sich vorab anschauen, wie das genau funktioniert. Sobald man eine Verbindung mit seinem Internetprovider aufbaut, bekommt man eine IP-Adresse durch diese zugewiesen. Diese IP-Adresse wird dann benutzt, um sich quasi im Internet auszuweisen und damit angesprochen Server, Dienste, Programme auch wissen, wo sie die Daten hin schicken sollen. Wenn man nun also die IP-Adresse eines Benutzers ermitteln konnte, so hat man ja erst einmal noch keine Referenz auf den wirklichen Anwender, denn die IP-Adresse gehört erst einmal dem Internetprovider. Der nächste Schritt ist also, dass man beim Internetprovider erfragen muss, welcher Anwender zu einer bestimmten Uhrzeit die genannte IP-Adresse zugewiesen bekommen hat und genau hier liegt der nächste Knackpunkt. Die Freigabe dieser Daten kann nur ein Gericht geben und hier soll es bewusst getäuscht worden sein. In einem Artikel von Gulli wird beschrieben, dass das Landgericht in Köln, welches letztlich die Genehmigung zur Herausgabe der Daten durch die Internetprovider erteilt hatte, wohl davon ausgegangen ist, dass es sich um Peer-to-Peer-Filesharing handelt und nicht um die Nutzung eines Streamingdienstes.

Tja … das sind faktisch jedoch zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Fraglich ist aus meiner Sicht also, ob die Daten überhaupt „legal“ besorgt wurden.

Wer ist hier betroffen?

Vermutlich größtenteils Internetanwender, die lieber zahlen, denn der Großteil der Abgemahnten sind vermutlich Männer und Ehemänner, die ihrer Ehefrau vermutlich nicht erklären wollen, warum sie auf solchen Portalen überhaupt unterwegs sind. Auch betroffen sind vermutlich viele Internetnutzer, wo der Nachwuchs des Haushaltes auf solchen Portalen unterwegs war. Auch hier ist die Wahrscheinlichkeit nicht gerade gering, dass die unbedarften Eltern die Strafe zahlen werden, da sie sich eventuell gar nicht sicher sind, um was es da genau geht.

Meiner Meinung nach hat man sich hier gezielt die Pornoplattformen ausgesucht, denn hier kann man mit der größten Wahrscheinlichkeit von einer Zahlung ausgehen, da es sich hier ja immer noch um ein quasi „Tabu-Thema“ handelt.

Ist das überhaupt strafbar?

Das genau ist eine Frage, die die Gerichte klären müssen. Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, das man sich Sachen aus dem Netz anschauen und runterladen kann, wenn man diese rein für den privaten Zweck benutzt und nicht anbietet. Meiner Meinung nach war das runterladen selbst nicht verboten, aber das Anbieten. U+C spricht hier davon, dass es sich um einen progressiven Download handeln würde, bei dem das Video später komplett im temporären Ordner verfügbar wäre. Die Frage hierbei ist, ob diese Porno-Portale wirklich so funktionieren. Schaut man mal bei Wikipedia nach, dann sieht man hier folgende Unterscheidungen:

Download/Progressiver Download
Hier muss das Video vor dem Betrachten heruntergeladen werden. Beim progressiven Download ist es möglich, schon während des Downloads mit dem Betrachten zu beginnen, wenn bereits genug Daten heruntergeladen wurden und ein entsprechender Puffer gebildet wurde.

Streaming
Hier werden die Daten gleichzeitig heruntergeladen und wiedergegeben. Der Anbieter benötigt dazu einen Streaming Server, und der Anwender einen entsprechenden Client. Eine vollständige Kopie der Datei muss in diesem Falle nicht gespeichert werden. Oft werden die Daten nur im flüchtigen Speicher (Arbeitsspeicher) des Programms zwischengespeichert, bis sie zur Anzeige gebracht wurden. Über entsprechende Flusssteuerungen wird dafür gesorgt, dass stets genug Daten vorrätig sind, aber nicht zu viel Speicher verwendet wird.

Weiterhin stellt sich mir hier die Frage, woran ein Anwender erkennen soll, dass es sich bei dem Video um ein rechte verletzendes Video handelt. Soweit ich weiß, stellen selbst die Pornoproduktionsfirmen kurze Teaser in solchen Portalen ein, um die Kunden auf ihre Filme aufmerksam zu machen. Aber wann ist ein Video dann verbotenerweise im Netz?

Mein Ansatz hierbei war eigentlich immer, dass ich geschützte Werke nicht selber anbieten darf, da das Anbieten illegal ist. Also selbst, wenn diese Datei im Anschluss an das Betrachten komplett auf meinem Rechner liegt, so biete ich die hiermit noch nicht an, denn im Regelfall hat ja kein anderer Benutzer Zugriff auf meinen Rechner.

Wo wird das enden?

Sollten U+C tatsächlich mit ihrer Abmahnung durchkommen, dann stellt sich mir wirklich die Frage, wo genau hier die Grenze gezogen werden soll und wo das dann noch hinführt. Soweit ich weiß hat oder hatte die Telekom man ein Markenrecht auf die Farbe Magenta angemeldet. Was ist, wenn ich nun auf eine Seite surfe, die genau dieses Magenta als Hintergrundfarbe eingestellt hat oder ein Bild verwendet, welches Magenta ist? Auch das wird in meinem Browser-Cache abgelegt und somit hätte ich ja hier auch eine Rechtsverletzung begangen. Was ist, wenn ich mir Videos auf YouTube anschaue, die YouTube selber noch nicht gesperrt hat, die aber gegen Rechte verstoßen? Was ist generell mit Bildern, die auf Internetseiten angezeigt werden?

Passiert so etwas nur in Deutschland?

Ich frage mich, ob so etwas tatsächlich nur in Deutschland passiert. Mir ist nicht wirklich bekannt, dass es solche Massenabmahnungswellen auch im Ausland gibt. Wieso besteht also die Möglichkeit in Deutschland, dass Anwälte so massenhaft abmahnen können? Und außerdem frage ich mich, warum hier eigentlich die Internetanwender abgemahnt werden und nicht das Pornoportal selber? Bereitgestellt wurden die Filmchen ja durch RedTube und somit liegt doch eigentlich die Rechtsverletzung auf Seiten RedTubes, oder habe ich hier einen Denkfehler?

Mein Fazit

Diese ganze Abmahnerei geht mir aber sowas von auf den Senkel! Im Grunde kann man hier als Konsequenz vermutlich nur noch das gesamte Internet meiden, denn man kann ja nie wissen, ob man nicht doch wieder irgendwo in eine Falle tappt.

Man könnte eventuell auch einfach nur noch den Lynx als Browser benutzen, aber selbst hier könnte es ja sein, dass ich mir einen geschützten Text anzeigen lassen.

Hier muss endlich mal ein Riegel vorgeschoben werden! Ich kann ja durchaus nachvollziehen, dass der eine oder andere Künstler am weinen ist, dass er kein Geld mehr verdient, wenn man seine Werke komplett kostenfrei aus dem Netz bekommt und ich kann auch verstehen, dass die Künstler versuchen hier gegen vorzugehen, aber das hier zwielichtige Anwälte versuchen den kleinen Mann auszubeuten, das sollte meiner Meinung nach auch nicht sein. Es macht ganz einfach keinen Spaß mehr das Internet zu nutzen, denn man läuft hier ja mittlerweile ständig Gefahr abgemahnt zu werden.

Also ich werde mir den Ausgang hierzu auf jeden Fall mit Spannung anschauen.

  1. 13. Dezember 2013, 12:45 | #1

    Danke für diesen Beitrag Andre, so kann ich mir meinen Aufregung über diese Abmahnwelle sparen, denn Du hast hier mehr als alles gut angesprochen. *Daumen hoch*

  1. 30. Januar 2014, 13:55 | #1

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