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Update zum Wohnwagen-Fiasko

31. August 2022 Kommentare

Ich wollte mal ein kurzes Update zu unserem Wohnwagen-Fiasko geben. Die Story hat zwar noch kein Ende, aber zumindest gibt es mittlerweile einige Updates diesbezüglich. Der letzte Stand war ja, dass wir nicht wirklich wussten, wo denn nun überhaupt der defekte Wohnwagen geblieben ist. Das hat sich mittlerweile geklärt und es ist weiter äußerst spannend!

Wir haben die Info bekommen, dass der Wohnwagen beim Händler eingegangen ist und wie sollte es anders sein … nach kurzer Zeit teilte uns der Händler mit, dass das nicht sein Verschulden sei und das wir an dem Unfall schuld seien. Glücklicherweise hatten wir ja vorsorglich und weil sich das ja bereits im Vorfeld abzeichnete, rechtlichen Beistand genommen. Der Verkäufer hier hat alles andere als professionell reagiert und fing sofort das wilde Beschimpfen an. Nicht nur, dass er uns beschuldigt hat, er hat uns auch „Platzverbot“ auf seinem Grundstück erteilt und uns eine Standgebühr von 170,- Euro pro Tag angedroht. LÄCHERLICH! Und auch unsere Rechtsanwältin hat mich hier gefragt, was denn mit dem nicht stimmen würde. Gute Frage … nächste Frage!? Mein Rechtsverständnis war eigentlich so, dass er hier voll in der Gewährleistungspflicht (zum Glück hatten wir ja bei einem Händler gekauft) ist und uns beweisen muss (z.B. durch ein entsprechendes Gutachten) das wir selber für die Ursache verantwortlich sind. Logisch … es kam hier absolut nichts von dem Verkäufer. Unsere Rechtsanwältin hat uns dann empfohlen, dass wir den Wohnwagen schnellstmöglich bei ihm abholen lassen sollten, da wir ja nichts wissen könnten, was er noch mit dem Wohnwagen anstellt und ob er ihn ggf. verändert. Also haben wir ein Abschleppunternehmen damit beauftragt, den Wohnwagen dort einzusammeln, was aufgrund des Zustands des Wagen natürlich nicht leicht war. Für rund 1.800,- Euro wurde der Wohnwagen dann vom Händler geholt und zu uns in den Ort gebracht. Zum Glück haben wir eine Autowerkstatt gefunden, die den Wohnwagen bei sich parken kann.

Da ja die Anschuldigung des Händlers nicht ganz spurlos an mir vorbei gegangen ist und man ja doch den einen oder anderen Zweifel bekommt, habe ich mich in einem Wohnwagen-Forum registriert und einfach mal dort gefragt, ob ich wirklich Schuld gewesen sein könnte. Die einstimmige Meinung war hier, dass das definitiv an defekten Radlagern gelegen hat und dass man das auch klar und deutlich auf den Fotos sehen könnte. Das hat mich ja schon einmal beruhigt. Auch der Besitzer der Autowerkstatt, bei dem der Wohnwagen ja nun steht, sagte uns, dass man deutlich sieht, dass das an defekten Radlagern gelegen hätte. Er würde auch nicht verstehen, warum der Händler die bei dem Alter des Wohnwagens nicht direkt getauscht hätte, da dieser Austausch nicht so teuer gewesen wäre und es eigentlich bei dem Alter abzusehen sei, dass die Radlager auf sind. Er hat auch nicht verstanden, warum der Händler sich so anstellen würde. Dieses ganze Hin und Her würde letztlich für den Händler wesentlich teurer werden, als wenn er direkt den Kaufpreis erstattet und den Wohnwagen zurück genommen hätte.

Wie auch immer … nach diversen eMails zwischen uns und unserer Anwältin hat diese dann gesagt, dass wir ein Gutachten oder eine Einschätzung bräuchten, was denn nun genau mit dem Wohnwagen passiert sei. Das ganze geht mir jetzt schon gewaltig gegen den Strich, denn wie ich schon geschrieben habe … mein Verständnis ist, dass eigentlich der Händler in der Beweispflicht ist und nicht wir! Egal … die Anwältin teilte uns mit, dass es ohne Einschätzung schwierig wird ein Gerichtsverfahren zu eröffnen und das wir das auf jeden Fall brauchen. Wir haben uns also um einen Gutachter gekümmert, der sich den Wohnwagen anschaut und mittlerweile liegt uns auch eine sogenannte „Beweissicherung“ vor. Hier ist die Zusammenfassung vom Gutachter:

Die entstandenen Beschädigungen sind auf defekte Radlager zurückzuführen.

Das Gutachten / die Einschätzung hat uns weitere 200,- Euro gekostet, aber die waren es auf jeden Fall wert.

Als letzten Versuch das ganze ohne Gericht zu klären hat unsere Rechtsanwältin den Händler aufgefordert die entstanden Kosten innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu begleichen … mittlerweile fast das doppelte vom Kaufpreis, da ja nun Abschleppkosten, Unterbringungskosten, zusätzliche Aufwände und Anwaltskosten dazu kommen. Auch hier logisch … der Händler hat wieder nicht reagiert und nun wird der nächste Schritt die Klage sein. Unsere Anwältin bereitet die Klage nun vor und wird diese entsprechend einreichen.

Wie gehabt … es bleibt weiter spannend, denn ich sehe uns hier zwar gänzlich im Recht, aber erstens, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge und zweitens bin ich gespannt, was wir letztlich an Kosten zurückerstattet bekommen werden.

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