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Ein kleines Update zum Wohnwagen-Fiasko

4. August 2023 Kommentare

Wenn es nicht so unfassbar traurig wäre, dann könnte man sich wirklich nur noch schlapp lachen und sich den Bauch halten.

Wie ich ja bereits geschrieben hatte, hat die Güteverhandlung bereits stattgefunden und die Gegenseite war null-komma-nichts bereit, einem Vergleich zuzustimmen. Somit hat das Gericht also einen Sachverständigen beauftragt bzw. das Gericht wollte einen Sachverständigen beauftragen. Das ganze Wohnwagen-Fiasko geht also munter weiter und es bleibt weiterhin sehr spannend. Die nächste Runde ist nun eingeläutet und wir harren der Dinge, die da noch kommen mögen.

Güteverhandlung

Nach der Güteverhandlung habe ich mich weiter mit meiner Anwältin ausgetauscht und da wir ja in der Verhandlung angemerkt hatte, dass uns mehrere fachkundige Personen gesagt haben, dass das vermutlich auf einen Standschaden zurückzuführen sei, haben wir uns bemüht Kontakt zum Vorbesitzer des Wohnwagens aufzunehmen, um hier ein wenig Hintergrund zu haben. Die Antworten, die wir hier bekommen haben, sind schon einmal äußerst spannend!

  1. Der Wohnwagen wurde im Frühjahr auf einen Dauerstellplatz gezogen und im Herbst zurück in eine Halle. Somit kann man hier durchaus von einem Standwagen sprechen.
  2. Der Wohnwagen wurde für einen Preis von 3.250,- Euro verkauft … und uns wurde er für 7.500,- Euro verkauft. Also durchaus ein beachtlicher Verkaufserfolg auf Seiten des Verkäufers. Hat er alles richtig gemacht.
  3. Der Wohnwagen wurde am Wohnort des Vorbesitzers abgeholt (ca. 390 km) und nicht wie vom Beklagten angegeben aus 800 km Entfernung.

Das sind, wie ich finde, schon einmal sehr interessante Informationen. Punkt 1 bestätigt meine und die Theorie der Fachleute, dass es sich um einen Standwohnwagen handelt und somit durchaus Schäden durch ausgetrocknete Radlager entstanden sein können. Auf Punkt 2 gehe ich gar nicht weiter ein, denn hier hat der Beklagte ganz einfach ein verkäuferisches Geschick bewiesen. Ulkig finde ich nur, dass er immer noch einen Gewinn gemacht hätte, selbst wenn er dem ursprünglichen Vergleich zugestimmt hätte. Punkt 3 finde ich auch sehr spannend, denn es geht mir hier gar nicht primär um die gefahrenen Kilometer, sondern viel mehr darum, dass hier das Gericht eindeutig belogen wurde. Ich frage mich, wie das Gericht das wohl auslegen wird.

Alle diese Informationen hat meine Anwältin mitgeteilt und weitere Bereitschaft zum Vergleich signalisiert. Unsere Aussage hierzu war:

Vielleicht erinnert sich die Beklagte nach Rücksprache mit ihrem Vater nochmals an den Vorgang und kommt doch noch zu der Überzeugung, dass eine Fortsetzung des Verfahrens durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens vermeidbar ist.

Im anderen Fall ist der Kläger gerne bereit, das Fahrzeug einem von dem Gericht benannten Sachverständigen zur Untersuchung zu überlassen.

Auch hier kam erneut keine Reaktion von der Gegenseite und somit hat das Gericht einen Sachverständigen angewiesen.

Der Sachverständige

Naja … das Gericht wollte es zumindest, denn hierzu sollten beide Seiten eine Vorauszahlungen leisten. Genau gesagt sollte ich 1/4 zahlen und die Gegenseite 3/4.

Warum das Gericht „nur einen Sachverständigen beauftragen wollte„, ist leicht erklärt. Es hat gedauert und gedauert und gedauert und ich habe mich gewundert, warum sich kein Sachverständiger bei mir gemeldet hat. Heute habe ich dann die Info von meiner Anwältin bekommen, dass die Gegenseite diese Vorauszahlung nicht geleistet hat. Also ich als Richter wäre ja spätestens jetzt stinksauer! Somit wurde nun ein weiterer Termin festgesetzt ohne einen Gutachter und dem Beklagten wurde eine weitere Frist eingeräumt, um zu erläutern, warum die Vorauszahlung nicht geleistet wurde.

Ich bin wirklich auf die Antwort gespannt … wobei ich nicht denke, dass es hier eine Antwort geben wird.

Wie man sieht … es bleibt weiter spannend.

Vollstreckbares Urteil

Da ich ja weiter davon ausgehe, dass wir bei einem gewonnenen Gerichtsverfahren noch nicht wirklich gewonnen haben werden und ich immer mehr davon ausgehe, dass man hier Insolvenz anmelden wird, habe ich mich mal ein wenig weiter schlau gemacht.

Ein ausgesprochenes Urteil ist ein sogenanntes vollstreckbares Urteil, was im Grunde bedeutet, dass man mit dem Urteil einen vollstreckbaren Titel hat. Ich deute das also so, dass eine nachträglich angemeldete Insolvenz der Geschäftsführerin nicht helfen wird, denn Titel sind meines Wissen nach, 30 Jahre vollstreckbar. Im ersten Schritt wird es vermutlich wie folgt ablaufen:

Nachdem ein vollstreckbares Urteil ergangen ist und die Entscheidung rechtskräftig wurde, muss der Vollstreckende dem zur Zahlung Verpflichteten eine Frist setzen, vor deren Ablauf die Forderung gezahlt werden muss. Sollte der Schuldner dieser Aufforderung nicht nachkommen, so kann der Titel gemäß §§ 704 ff. ZPO zwangsvollstreckt werden. Hierzu muss gegen eine gewisse Gebühr ein Gerichtsvollzieher unter Angabe der zur Identifikation nötigen Daten beauftragt werden die Forderung zu vollstrecken. Dieser wird dann in der Regel versuchen durch Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung des Eigentums des Schuldners den Titel zu vollstrecken.

Ich habe nun bei meiner Anwältin nachgefragt, ob man hier beim Gericht eine sogenannte Sicherungsvollstreckung beantragen kann und sollte. Diese Sicherungsvollstreckung würde vielleicht ein wenig Schutz geben und erhöht hoffentlich auch den Druck und die Schmerzen auf der Gegenseite.

Also wie gehabt … es bleibt sehr spannend.

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