Home > Allgemein > Wohnwagen-Fiasko – Erster Sieg

Wohnwagen-Fiasko – Erster Sieg

5. März 2024 Kommentare

Und es bleibt weiter unfassbar! Jetzt ist wieder reichlich Wasser den Rhein herunter geflossen und heute war dann endlich der zweite Gerichtstermin, da die Gegenseite ja den Sachverständigen nicht bezahlt hat. Gezogen hat sich das ganze aus mehreren Gründen. Beim ersten angesetzten Termin hatte meine Anwältin leider Corona und somit musste der Termin verschoben werden. Beim zweiten angesetzten Termin hatte meine Anwältin dann leider einen anderen Termin beim Gericht in Bremen und somit war dann also heute der Termin.

Aber was soll ich sagen … es bleibt weiter FUCKING UNFASSBAR!

Fangen wir mal mit dem Wichtigsten an =:-) Wir haben jetzt ein Urteil zu unseren Gunsten!

Und jetzt zu dem spannenden … es ist ein Versäumnisurteil. Was das bedeutet? Die Gegenseite ist ganz einfach nicht erschienen. Weder die Anwältin der Gegenseite war da, noch die Beklagte selbst. Ich persönlich finde das ja extrem respektlos uns gegenüber, aber viel mehr auch dem Gericht gegenüber. Da somit ja keinerlei Einsprüche von der Gegenseite gekommen sind, hat der Richter uns ganz umfänglich Recht gegeben und im Urteilsspruch steht dann jetzt der gesamte geforderte Betrag. Wir bekommen somit den Kaufpreis des Wohnwagens erstattet, die zusätzlich neu gekauften Reifen, den Rücktransport aus Italien und die Ferienunterkunft in Italien. Statt des beim letzten Mal vorgeschlagenen Vergleichs muss die Gegenseite nun also komplett alle Kosten tragen, inklusive der Zinsen seit Beginn. On top kommen dann noch die gesamten Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten.

Wie geht’s weiter?

Dieses Versäumnisurteil wird nun vom Gericht zugestellt und die Gegenseite hat zwei Wochen Zeit darauf zu reagieren. Reagieren würde dann maximal bedeuten, dass sie mit einer guten Begründung die Wiederaufnahme erbitten können. Sollte keine Rückmeldung der Gegenseite kommen, wo ich persönlich von ausgehe, dann ist das Urteil nach zwei Wochen rechtskräftig. Mit diesem rechtskräftigen Urteil werden wir dann den Gerichtsvollzieher auf den Weg schicken.
Spannend hierbei ist auch, dass der Richter sich tatsächlich vor dem Termin eine Auskunft eingeholt hat, ob die Gegenseite bereits Insolvenz angemeldet hat. Das war bisher nicht so. Auch habe ich gesehen, dass auf der Internetseite des Händlers noch immer Wohnwagen angeboten werden. Stand heute bietet er auf der Internetseite 12 Wohnwagen an mit einem Gesamtwert von rund 114.000 Euro.
Das blöde dabei … auch unser Wohnwagen, den wir bei ihm gekauft hatten, ist noch auf der Internetseite. Somit ist die Seite also nicht aktuell.

Was kann passieren?

Wenn wir denn das rechtskräftige Urteil in Händen haben und wir den Gerichtsvollzieher losschicken, können im Grunde drei Dinge passieren:

  1. Das Geld ist vorhanden (ggf. auch in Sachgegenständen) und wir bekommen unser zugesprochenes Geld. Für mich ist das aber leider die unwahrscheinlichste Variante und ich gehe nicht davon aus, dass das so reibungslos passieren wird.
  2. Die Geschäftsführerin sagt, dass sie kein Geld hat, um das zu bezahlen. Hier wird der Gerichtsvollzieher dann prüfen, was pfändbar ist und wir müssen ihn ggf. jedes Jahr neu losschicken, bis die Schuld beglichen ist.
  3. Die Geschäftsführerin sagt, dass sie kein Geld hat und meldet Insolvenz an. Das wäre das blödeste für uns, denn das würde bedeuten, dass unsere Forderung in der Insolvenz vermerkt wird und wir somit vermutlich nur 3% der Summe bekommen würden. Ich befürchte leider, dass das vermutlich die wahrscheinlichste Variante ist.

Lustig bei der ganzen Nummer finde ich, wie gelassen der Richter bei so etwas bleiben kann. Vorab die Nummer mit dem „ich will aber keinen Vergleich“, dann die Nummer mit dem „ich will aber einen Sachverständigen, zahlen den dann aber nicht“ und zu Letzt erscheine ich noch nicht einmal zur Verhandlung. Also ich als Richter wäre da extrem angefressen und würde tatsächlich auch schauen, ob ich da nicht irgend eine zusätzliche Strafe für das Nichterscheinen erlassen könnte. Nunja, gut, das ich kein Richter bin =:-)

Wie gehabt … es bleibt spannend, wie es denn nun weiter geht.

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks

*