Home > Allgemein > Und es bleibt weiter spannend … Gerichtstermin 1

Und es bleibt weiter spannend … Gerichtstermin 1

9. Mai 2023 Kommentare

Heute war dann der Gerichtstermin bezüglich unseres Wohnwagen-Fiaskos. Hier ging es primär gar nicht direkt um eine Verhandlung, sondern erst einmal um eine Güteverhandlung. Wie mir meine Rechtsanwältin erklärte, geht es dem Gericht im ersten Schritt einmal darum, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Hier kann man einen Vergleich finden, mit dem beide Seiten leben könnten. Nur, wenn dieser Vergleich nicht zustande kommt, kommt ihr zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Gerichtsverhandlung.

Und somit war dann heute der erste Termin. Im Vorfeld habe ich bereits gesagt, dass ich auf Grund des Auftretens des Verkäufers nicht glaube, dass es heute zu einer Einigung kommen wird, und ich hatte Recht.

Punkt 1: Was mir aufgefallen ist

Das Gericht hat hier ja explizit darauf bestanden, dass zu dem Termin die Geschäftsführerin und nicht der Verkäufer anwesend sein muss und so war nicht der (vorsichtig formuliert) aufbrausende Verkäufer anwesend, sondern seine Tochter. Ich finde das schon sehr spannend und das deutet sich für mich so, dass hier die Tochter vorgeschoben wird, da der Verkäufer das Geschäft selber gar nicht führen kann oder darf.

Der Richter hat nun den Sachverhalt so weit vorgelesen und dann gesagt, dass er hier einen Vergleich anstrebt. Wir haben direkt Bereitschaft dazu aufgezeigt und so fragte mich der Richter, was meine Einschätzung sei, was eine Instandsetzung kosten würde. Ich habe ihm einen Betrag genannt und anhand dessen hat er den Vergleichswert errechnet. Der Händler sollte uns also eine gute 4-stellige Summe bezahlen und der alte Wohnwagen wäre in unserem Besitz geblieben. Der Richter hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das ein faires und gutes Angebot sei.
Die Gegenseite wollte hierauf aber im Grunde nicht eingehen.

Punkt 2: Was mir weiter aufgefallen ist

Der Richter hat nach diversen Darstellungen der Sachverhalte gefragt, wann der Händler selbst denn den Wohnwagen erworben hat, aber hierzu konnte die Geschäftsführerin nichts sagen. Auch, wie lange der Wohnwagen im Besitz des Händlers war, konnte die Geschäftsführerin nicht sagen. Der Richter hat sie dann recht forsch darauf hingewiesen, dass sie als Geschäftsführerin doch wissen sollte, was in ihrem Geschäft passiert und dass sie sich auf den Termin hätte vorbereiten müssen. Das wäre ja genau der Grund gewesen, warum sie und nicht der Verkäufer eingeladen wurde, denn sie haftet ja schließlich als Geschäftsführerin.

Der Richter hat dann beiden Seiten Zeit gegeben, um über den Vergleich nachzudenken und nach der Verhandlungspause hat er noch einmal darauf hingewiesen, dass das mehr als fair sei und dass es wirtschaftlich gesehen sicherlich der richtige Weg sei.

Die Gegenseite hat dann aber abgesagt und war zu einem Vergleich nicht bereit. Der Richter hat dann mehrfach auf die Gegenseite eingeredet und hat ihnen klar gemacht, dass das wirtschaftlich unsinnig sei, denn man müsste dann nun einen Sachverständigen beauftragen, der ja auch Geld kostet und es gibt hier im Grunde nur drei mögliche Optionen:

  1. Der Sachverständige stellt fest, dass der Schaden durch uns verursacht wurde.
    Dies wäre für den Händler natürlich der beste Fall, denn so wären sie raus aus der Nummer.
  2. Der Sachverständige stellt fest, dass der Schaden bereits beim Kauf bestanden hat und somit haftet der Händler voll.
    Dumm gelaufen … so müsste der Händler statt der 4-stellige Summe alle Kosten tragen, was in Summe circa bei 26.000,- Euro landen wird.
  3. Der Sachverständige erklärt, dass es sich nicht zweifelsfrei feststellen lässt, dass der Schaden durch einen Bedienfehler entstanden ist.
    Auch dumm gelaufen, denn dann haftet der Händler auch voll und somit wären auch hier circa 26.000,- Euro fällig.

Der Richter hat die Gegenseite mehrfach darauf hingewiesen, dass das Risiko komplett bei ihnen liegt und dass sie sich das sehr gut überlegen sollten. Wirtschaftlich würde er auf jeden Fall den Vergleich vorschlagen, denn alles andere würde keinen Sinn machen.

Die Gegenseite hat dann wieder einmal den Verkäufer als Zeugen benannt und auch den damaligen TÜV-Prüfer, aber der Richter hat hier klar gesagt, dass die beiden nichts zur Sache tun. Es würde nun einen Sachverständigen geben und was der findet, das gilt.
Abschließend bevor der Richter seine Notizen ins Diktiergerät eingesprochen hat, hat er sich noch einmal an die Gegenseite gewendet und gefragt:

„Sie sind die Geschäftsführerin und sie sind hier in der Haftung. Ich frage sie nun zum letzten Mal, ob sie wirklich keinen Vergleich wollen, denn es wird später nicht rumgeheult, wenn sie 26.000,- Euro zahlen müssen.“

=:-))) Sehr schön! Also ich denke, auch der Richter hat den Eindruck, dass wir das gewinnen werden.

Es bleibt also spannend und es wird sich weiter zeitlich ziehen =:-(

Meine Anwältin hat dann abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass wir natürlich auch weiter verhandlungsbereit sind und sollte die Gegenseite es sich im Laufe der Woche doch noch anders überlegen, so wären wir sicherlich gesprächsbereit.

Mein Einschätzung:

Ich kann natürlich nicht sagen, was der Sachverständige rausfindet, aber ich bin mir mehr und mehr keiner Schuld bewusst. Wenn der Radlagerschaden tatsächlich durch eine angezogene Bremse entstanden sein sollte, dann möchte ich wissen, warum diese eventuell ausgelöst wurde. Weiterhin gehe ich nicht davon aus, dass die Gegenseite sich im Laufe der Woche bei uns melden wird. Dafür ist der Verkäufer ganz einfach viel zu krank im Kopf und er ist nicht in der Lage einen Fehler einzugestehen oder einen wirtschaftlichen Schaden für sich zeitig abzuwenden.

Ich hoffe also weiter auf einen guten Verlauf!

 

*